Bau- u. Abbruchabfälle gipshaltig
Was darf rein: Alle gemischten Abfälle, die aus nicht-mineralischen und einem geringen Anteil kleiner 5% an mineralischen Stoffen (auch als Bauschutt bezeichnet) bestehen, Dazu gehören beispielsweise Folien, Kunststoffe, Rohre, Kabel, entleerte Eimer bzw. Behälter, Glas Keramik, Holzabfälle, Sägespäne, Metall, Blech, Träger, Laminat, Tapeten, Teppichreste, Papier, Pappe und Kartonagen IN GEMISCHTER FORM. Von "gipshaltig" spricht man, wenn diese gemischten Abfälle auch gipshaltige Baustoffe wie z.B. Gipskartonplatten Rigips, Leichtbaustoffe aus Gips, Ytong, Bims, Porenbetonsteine usw. enthalten. Diese Abfallart ist darüber hinaus frei von Styropor.
Anderer Abfall darf nicht entsorgt werden oder führt zur Umdeklarierung.
Schritt 2 von 5
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Bau- u. Abbruchabfälle gipshaltig