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Abstellanforderungen für Container und Mulden

Steht ein Bauprojekt an, bei dem Bauschutt, Altholz, Baustellenabfall oder Sperrmüll anfällt, stellt sich die Frage nach einer effizienten Entsorgungslösung. Eine Möglichkeit besteht darin, einen Container oder eine Mulde aufzustellen und dort die Abfälle zu entsorgen. Bevor man diesen Schritt jedoch geht, sollten einige wichtige Überlegungen angestellt werden. Wo genau soll der Container platziert werden? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

In diesem Beitrag von AM recycling GmbH finden Sie nicht nur Antworten auf diese Fragen, sondern auch Informationen darüber, wann eine Genehmigung für den Container erforderlich ist.

Platzbedarf und Zufahrtsmöglichkeiten für Mulden und Container

Nachdem die Containergröße ausgewählt wurde, ist der verfügbare Platz entscheidend für eine erfolgreiche Aufstellung. Es sollte genügend Raum für die Anlieferung und Abholung der Mulde vorhanden sein. Dabei müssen die Dimensionen des Fahrzeugs, der Mulde selbst und der Beladungsradius berücksichtigt werden. Besonders wichtig ist es, das erhebliche Gewicht des Fahrzeugs (bis zu 32 Tonnen) zu beachten. Zudem ist es entscheidend, zwischen den beiden gängigen Containertransport-Systemen – Absetzkipper und Abrollcontainer – zu unterscheiden.

Folgende Eckpunkte sollten für die freizuhaltenden Bereiche für Lkw-Anfahrt und Container-Auf-/Abladen beachtet werden:

  • LKW taugliche Straße
  • Mindestens 3 Meter Fahrbreite (Fahrzeuge haben üblicherweise eine Breite von 2,55 Meter)
  • Mindestens 4 Meter Durchfahrtshöhe
  • Absetzkipper benötigt lichte Höhe von 5 Metern über dem Lkw
  • Abrollcontainer erfordert lichte Höhe von bis zu 6 Metern
  • Achtung auf freihängende Strom- oder Telefonleitungen
  • Insgesamt freie Gestellungsfläche bis zu 14 Metern je nach Fahrzeug und Container
  • Freizuhalten: Bereich von bis zu 6 Metern vor der Containerrückseite

Bei weiteren Fragen bezüglich Gewichte und einzuhaltender Abstände steht unser AM recycling Team telefonisch oder schriftlich gerne zur Verfügung!

Ist eine Genehmigung notwendig?

Die Notwendigkeit einer Genehmigung hängt vom Standort des Containers ab:

Aufstellung auf öffentlichem Grund: Wenn der Container auf einem öffentlichen Grundstück platziert wird, ist eine Aufstellgenehmigung erforderlich. Diese muss im Vorfeld beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat eingeholt werden. Die Kosten für diese Sondernutzung variieren je nach Gemeinde. Die Genehmigung betrifft hauptsächlich Maßnahmen zur Sicherung des Straßenverkehrs und muss vor dem Aufstellen vorliegen.

Aufstellung auf privatem Grund: Für die Aufstellung auf dem eigenen Grundstück ist keine Genehmigung erforderlich. Hier besteht die Freiheit, den Container innerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen ohne vorherige Genehmigung aufzustellen.

Effiziente Entsorgungslösungen mit AM recycling GmbH

Unsere Kunden können sich auf eine umfassende Betreuung verlassen, denn bei AM recycling GmbH übernehmen wir gerne die Genehmigungsverfahren für sie. Wir wissen, dass diese Verfahren oft komplex und zeitaufwendig sein können und daher möchten wir unseren Kunden den Stress und die Mühe abnehmen. Darüber hinaus steht unser erfahrenes Team Ihnen jederzeit zur Verfügung, um weiterführende Fragen zu beantworten oder Unterstützung anzubieten. Mit langjähriger Expertise in der Entsorgungsbranche kennen wir uns bestens mit den erforderlichen Genehmigungen aus und sind mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften bestens vertraut.